Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: September 2026. Diese Bedingungen gelten für alle Räumungs-, Entrümpelungs- und Entsorgungsleistungen von Heinz Service Group, Seitenstettengasse 5, 1010 Wien, im Folgenden Auftragnehmer.
1. Angebot und Vertragsschluss
Angebote werden nach kostenloser Besichtigung schriftlich erstellt und gelten 30 Tage. Der Vertrag kommt mit schriftlicher oder elektronischer Annahme durch den Auftraggeber zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
2. Festpreis
Der im Angebot genannte Preis ist ein Festpreis für den bei der Besichtigung festgestellten Umfang. Er umfasst Anfahrt im Einsatzgebiet, Arbeitsleistung, Transport und Entsorgung und versteht sich inklusive 20 Prozent Umsatzsteuer; gegenüber Unternehmern werden Preise netto zuzüglich Umsatzsteuer genannt. Nachforderungen sind ausgeschlossen, es sei denn, der Auftraggeber erweitert den Umfang nachträglich oder bei der Besichtigung nicht zugängliche Bereiche enthalten erhebliche Mengen. In diesem Fall wird der Mehrumfang vor Ausführung gemeinsam festgestellt und schriftlich vereinbart.
3. Zuschläge
Für Einsätze ab 18 Uhr 25 Prozent, zwischen 20 und 7 Uhr 50 Prozent, an Samstagen 30 Prozent, an Sonn- und Feiertagen 60 Prozent auf den Festpreis. Express-Ausführung binnen 24 Stunden 30 Prozent. Die Zuschläge stehen im Angebot, wenn sie anfallen. Die Öffnungszeiten des Auftragnehmers gelten für Telefon und Büro; Einsätze außerhalb erfolgen nur nach Vereinbarung, ein Notdienst wird nicht angeboten.
4. Wertanrechnung
Verwertbares Inventar wird vor der Räumung bewertet. Die Bewertung wird schriftlich festgehalten und der Betrag auf der Rechnung gegengerechnet. Der Auftraggeber versichert, über das Inventar verfügungsberechtigt zu sein.
5. Fundstücke
Bargeld, Schmuck, Dokumente, Datenträger und persönliche Unterlagen, die bei der Räumung gefunden werden, werden gesondert gesammelt und dem Auftraggeber gegen Protokoll übergeben. Bei Verlassenschaften erfolgt die Übergabe an den Gerichtskommissär oder an die von ihm benannte Person. Sie werden nicht entsorgt und nicht angerechnet.
6. Entsorgung und Nachweis
Der Auftragnehmer übergibt anfallende Abfälle an befugte Sammler nach Abfallwirtschaftsgesetz und stellt dem Auftraggeber den Entsorgungsnachweis mit Lieferscheinen zur Verfügung. Gefährliche Abfälle werden nach Schlüsselnummer getrennt erfasst. Der Auftraggeber informiert vor Ausführung über bekannte gefährliche Stoffe.
7. Partnerbetriebe
Reinigungs- und Desinfektionsleistungen führen befugte Partnerbetriebe aus; der Auftragnehmer bietet sie nur gemeinsam mit einer Räumung an. Rechnet der Auftragnehmer diese Leistung dem Auftraggeber gegenüber ab, schuldet er sie vertraglich selbst und haftet für den Partnerbetrieb wie für eigenes Personal. Beauftragt der Auftraggeber den Partnerbetrieb auf Vermittlung des Auftragnehmers unmittelbar selbst, weist der Auftragnehmer vor Vertragsabschluss darauf hin und nennt Firma und Anschrift; in diesem Fall haftet er für die sorgfältige Auswahl.
8. Räumungsexekution
Bei Räumungen nach Exekutionsordnung handelt der Auftragnehmer auf Anweisung des Gerichtsvollziehers. Verwahrungspflichtige Gegenstände werden verzeichnet und verwahrt. Auftraggeber ist die betreibende Partei; sie trägt die Kosten von Räumung und Verwahrung vorläufig, ihr Ersatzanspruch gegen die verpflichtete Partei bleibt unberührt. Die Verwahrung wird mit 149 € je angefangenem Kalendermonat verrechnet. Nach Ablauf der gesetzlichen Frist wird nach Vorschrift verwertet oder entsorgt.
9. Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt Zugang zum Objekt sicher, informiert über Besonderheiten (Hausordnung, Zufahrt, Aufzugnutzung, Gefahrstoffe) und benennt, was nicht geräumt werden darf. Vor Beginn der Räumung geht der Auftragnehmer das Objekt gemeinsam mit dem Auftraggeber durch; Gegenstände, die nicht geräumt werden sollen, werden im Übergabeprotokoll festgehalten oder vor Ort gekennzeichnet. Ist dem Auftraggeber eine gemeinsame Begehung nicht möglich, sendet der Auftragnehmer vor Ausführung eine Fotodokumentation der auffälligen Gegenstände und wartet die Rückmeldung mindestens 24 Stunden ab. Bargeld, Schmuck, Dokumente und Datenträger werden nie geräumt, sondern nach Punkt 5 behandelt.
10. Haftung
Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die er oder seine Erfüllungsgehilfen verschulden, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für Schäden an der Person sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden haftet er unbeschränkt. Gegenüber Unternehmern ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit mit der Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung von derzeit 1 Million Euro je Schadensfall begrenzt; gegenüber Verbrauchern gilt diese Begrenzung nicht. Erkennbare Schäden sollen möglichst innerhalb von drei Werktagen nach der Übergabe gemeldet werden, damit sie rasch geklärt werden können; gesetzliche Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche bleiben davon unberührt.
11. Zahlung
Privatkunden zahlen bei Übergabe oder binnen sieben Tagen nach Rechnung. Gewerbliche Auftraggeber mit Rahmenvertrag haben ein Zahlungsziel von 30 Tagen. Bei Zahlungsverzug fallen die gesetzlichen Verzugszinsen an.
12. Rücktritt
Der Auftraggeber kann bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenlos zurücktreten. Bei späterem Rücktritt verrechnet der Auftragnehmer den entstandenen Aufwand pauschal mit 30 Prozent des Festpreises, bei Rücktritt am Ausführungstag mit 60 Prozent. Weist der Auftraggeber nach, dass kein oder ein geringerer Aufwand entstanden ist, etwa weil der Termin anderweitig besetzt werden konnte, wird entsprechend weniger oder nichts verrechnet. Das gesetzliche Rücktrittsrecht nach Punkt 13 bleibt davon unberührt und ist immer kostenlos.
13. Rücktrittsrecht für Verbraucher
Wird der Vertrag außerhalb der Geschäftsräume des Auftragnehmers (etwa bei der Besichtigung in Ihrer Wohnung) oder ausschließlich über Fernkommunikationsmittel (Telefon, Formular, E-Mail) geschlossen, können Verbraucher binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten. Die Frist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Erklärung an Heinz Service Group, Seitenstettengasse 5, 1010 Wien, office@heinzservicegroup.at, etwa mit dem Muster-Rücktrittsformular am Ende dieser Bedingungen. Die Form ist frei; das Formular muss nicht verwendet werden.
Soll der Auftragnehmer vor Ablauf der 14 Tage mit der Räumung beginnen, benötigt er das ausdrückliche Verlangen des Verbrauchers auf einem dauerhaften Datenträger. Der Verbraucher kann danach weiterhin zurücktreten und schuldet nur den Wert der bis dahin erbrachten Leistung im Verhältnis zum vereinbarten Festpreis. Das Rücktrittsrecht erlischt erst, wenn die Räumung vollständig erbracht wurde und der Verbraucher vor Beginn zur Kenntnis genommen hat, dass er es mit vollständiger Erfüllung verliert.
14. Anwendbares Recht
Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand für Unternehmer ist Wien. Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
Muster-Rücktrittsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie dieses Formular aus und senden Sie es an Heinz Service Group, Seitenstettengasse 5, 1010 Wien, office@heinzservicegroup.at:
Hiermit trete ich vom Vertrag über die Erbringung folgender Dienstleistung zurück: Bezeichnung der Leistung, Objektadresse. Bestellt am: Datum. Name und Anschrift des Verbrauchers. Datum und Unterschrift (nur bei Mitteilung auf Papier).
