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Nur 14 Prozent nennen einen Entsorgungsnachweis

Bei einer Räumung entsteht Abfall, und für dessen ordnungsgemäße Entsorgung haftet nach Abfallwirtschaftsgesetz der Auftraggeber, nicht allein der ausführende Betrieb. Wer eine Wohnung räumen lässt, sollte also wissen, wohin der Abfall geht.

Wir haben am 7. September 2026 die Websites von 22 Räumungsbetrieben in Wien vollständig ausgelesen und geprüft, welche Zusagen dort stehen.

01 442 09 71 · Besichtigung kostenlos · Festpreis schriftlich in 24 Stunden · Entsorgungsnachweis bei jedem Auftrag

Was auf den Websites steht

MerkmalAnbieterAnteil
Verlassenschaft als Leistung genannt19 von 2286 %
Festpreis zugesagt19 von 2286 %
Diskretion zugesagt16 von 2273 %
Messiewohnungen als Leistung genannt15 von 2268 %
Wertanrechnung oder Ankauf beworben12 von 2255 %
Erreichbarkeit rund um die Uhr10 von 2245 %
Versicherung erwähnt9 von 2241 %
Tatort- oder Sonderreinigung genannt5 von 2223 %
Räumung nach Delogierung genannt3 von 2214 %
Entsorgungsnachweis, EDM oder AWG genannt3 von 2214 %

Was auffällt

Die weichen Zusagen sind gesättigt. Festpreis und Verlassenschaft nennen 86 Prozent, Diskretion 73 Prozent. Das sind Selbstverständlichkeiten geworden und taugen nicht mehr zur Unterscheidung.

Die prüfbaren Angaben fehlen dagegen fast durchgehend. Entsorgungsnachweis, EDM oder AWG nennen 3 von 22. Eine Versicherung erwähnen 9 von 22, eine konkrete Deckungssumme nennt keiner.

Das ist die eigentliche Lücke in diesem Markt: Die Betriebe werben mit dem, was sich leicht behaupten lässt, und schweigen zu dem, was sich nachweisen liesse.

Was Auftraggeber fragen sollten

  1. Sind Sie im Elektronischen Datenmanagement des Umweltbundesamtes registriert? Wie lautet die Personennummer?
  2. An welche befugten Sammler wird übergeben, und bekomme ich die Lieferscheine?
  3. Wie hoch ist die Deckungssumme Ihrer Betriebshaftpflicht?
  4. Wie lautet Ihre GISA-Zahl?

Vier Fragen, vier Zahlen. Wer sie nicht beantwortet, sollte die Wohnung nicht räumen.

Methode

Abruf der Startseite und der Unterseiten zu Leistungen, Preisen, Kontakt und Impressum je Anbieter. Ein Merkmal gilt als genannt, wenn es im Text der Seite vorkommt. Geprüft wurde die Nennung, nicht ihre Richtigkeit.

Grenzen der Aussagekraft

Rohdaten

nachweise_raeumung_wien_2026.csv, 10 Zeilen, Spalten: Merkmal, Anbieter mit Merkmal, Anbieter gesamt, Anteil.

Nutzung der Daten

Die Rohdaten stehen unter Creative Commons BY 4.0. Sie dürfen sie verwenden, weiterverarbeiten und veröffentlichen, auch gewerblich, solange Sie die Quelle nennen:

Heinz Service Group, Erhebung vom 7. September 2026, heinzservicegroup.at

Für Redaktionen: Die vollständige Methodenbeschreibung steht oben. Rückfragen zur Erhebung beantworten wir. Wir stellen auf Wunsch auch Auswertungen bereit, die hier nicht abgebildet sind.

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