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Kann man eine Entrümpelung von der Steuer absetzen?

Stand: 10.09.2026

Kurz: Als Vermieter ja, als Werbungskosten aus Vermietung. Bei einer Verlassenschaft mindern die Räumungskosten den Nachlass. Als Privatperson für die eigene Wohnung in der Regel nicht.

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Vermieter. Räumung und Entsorgung vor einer Neuvermietung sind Werbungskosten und mindern die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Voraussetzung ist eine ordentliche Rechnung mit Umsatzsteuer. Der Entsorgungsnachweis ist kein steuerliches Erfordernis, aber ein Beleg dafür, dass die Leistung erbracht wurde.

Erben. Kosten der Räumung einer Verlassenschaftswohnung sind Nachlassverbindlichkeiten. Sie werden im Verlassenschaftsverfahren als Passivum angesetzt und mindern das, was zu verteilen ist. Eine Erbschaftssteuer gibt es in Österreich seit 2008 nicht mehr, die Räumungskosten spielen daher steuerlich nur über den Nachlasswert eine Rolle.

Unternehmen. Betriebs-, Lager- und Archivräumungen sind Betriebsausgaben.

Privatpersonen. Die Räumung der eigenen Wohnung ist Privatsache und nicht absetzbar. Auch als außergewöhnliche Belastung kommt sie nur in seltenen Fällen in Frage, etwa nach einer Katastrophe. Der frühere Handwerkerbonus galt für Handwerksleistungen, nicht für Räumungen.

Steuerliche Fragen klärt Ihre Steuerberatung. Wir stellen die Rechnung so aus, dass sie dort verwendbar ist: Leistung, Objekt, Datum, Umsatzsteuer getrennt.

Häufige Fragen

Bekomme ich eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer?

Ja, immer. Auf Wunsch mit Positionsliste je Raum und getrenntem Ausweis der Entsorgung.

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Auf wen die Rechnung lauten muss

Ansetzen kann den Betrag nur, wer die Leistung bezogen hat und auf der Rechnung steht. Das entscheidet sich vor der Räumung, nicht danach.

Vermieter. Wir stellen die Rechnung auf den Eigentümer aus, auch wenn die Hausverwaltung beauftragt. Die Verwaltung kann Zustelladresse sein. Lautet die Rechnung auf sie, fehlt dem Eigentümer der Beleg für seine Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.

Verlassenschaft. Vor der Einantwortung lautet sie auf die Verlassenschaft nach dem Verstorbenen, danach auf die Erben. Wer als Angehöriger privat zahlt und später Ersatz aus dem Nachlass will, klärt vorher mit dem Gerichtskommissär, auf wen sie zu lauten hat.

Betrieb. Auf die Firma mit UID, nicht auf den Geschäftsführer privat.

Wir fragen den Rechnungsempfänger bei der Besichtigung ab und schreiben ihn ins Angebot. Später korrigieren dürfen wir nur zugunsten dessen, der die Leistung tatsächlich bezogen hat. Ein anderer Auftraggeber ist keine Korrektur, sondern eine neue Leistungsbeziehung.

Was das Gesetz auf der Rechnung verlangt

§ 11 Umsatzsteuergesetz zählt die Angaben auf: Name und Anschrift beider Seiten, Art und Umfang der Leistung, Tag oder Zeitraum der Ausführung, Entgelt, Steuersatz und Steuerbetrag, Ausstellungsdatum, fortlaufende Nummer und die UID des Ausstellers. Übersteigt der Bruttobetrag ab 10.000 €, gehört bei einer Rechnung an ein Unternehmen dessen UID dazu. Die vereinfachte Kleinbetragsrechnung endet bei 400 € Gesamtbetrag; bei uns kommt sie praktisch nicht vor, weil die Festpreise beim Kellerabteil mit ab 590 € beginnen.

Wer Aufzeichnungen für das Finanzamt führt, hebt den Beleg sieben Jahre auf, so lange läuft die Frist der Bundesabgabenordnung. Legen Sie den Entsorgungsnachweis dazu, auch wenn ihn das Finanzamt nicht verlangt.

Steht auf der Rechnung eine Wertanrechnung, sinkt der Betrag, den Sie ansetzen können. Wie die Bewertung zustande kommt, steht in Entrümpelung gegen Ankauf. Was Erben und vorsteuerabzugsberechtigte Vermieter bei der Umsatzsteuer unterscheidet, steht in Ist die Verlassenschaftsräumung steuerlich absetzbar?

Wann Sie dafür keinen Betrieb brauchen

Was in ein, zwei Autoladungen passt, erledigen Sie selbst. Der Mistplatz nimmt Hausrat aus Wiener Privathaushalten an, unter welchen Bedingungen, steht in Sperrmüll in Wien. Steuerlich verlieren Sie dabei nichts, weil die eigene Wohnung ohnehin nicht absetzbar ist. Sobald Sie aber für einen Verstorbenen, einen Mieter oder einen Betrieb räumen, brauchen Sie eine Rechnung und einen Nachweis. Beides gibt Ihnen der Mistplatz nicht.

Für eine reine Endreinigung mit Beleg sind wir die falsche Adresse: Reinigung führt bei uns ein befugter Partnerbetrieb aus, koordiniert über uns, angeboten nur gemeinsam mit einer Räumung. Umzüge sind nicht unser Gewerbe. Liegt das Objekt weiter als 50 Kilometer von Wien entfernt, hat ein Betrieb vor Ort den kürzeren Weg. Die Rechnung, die Sie fürs Finanzamt brauchen, bekommen Sie in diesen Fällen von dort.

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