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Kann man eine Entrümpelung von der Steuer absetzen?

Kurz: Als Vermieter ja, als Werbungskosten aus Vermietung. Bei einer Verlassenschaft mindern die Räumungskosten den Nachlass. Als Privatperson für die eigene Wohnung in der Regel nicht.

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Vermieter. Räumung und Entsorgung vor einer Neuvermietung sind Werbungskosten und mindern die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Voraussetzung ist eine ordentliche Rechnung mit Umsatzsteuer. Der Entsorgungsnachweis ist kein steuerliches Erfordernis, aber ein Beleg dafür, dass die Leistung erbracht wurde.

Erben. Kosten der Räumung einer Verlassenschaftswohnung sind Nachlassverbindlichkeiten. Sie werden im Verlassenschaftsverfahren als Passivum angesetzt und mindern das, was zu verteilen ist. Eine Erbschaftssteuer gibt es in Österreich seit 2008 nicht mehr, die Räumungskosten spielen daher steuerlich nur über den Nachlasswert eine Rolle.

Unternehmen. Betriebs-, Lager- und Archivräumungen sind Betriebsausgaben.

Privatpersonen. Die Räumung der eigenen Wohnung ist Privatsache und nicht absetzbar. Auch als außergewöhnliche Belastung kommt sie nur in seltenen Fällen in Frage, etwa nach einer Katastrophe. Der frühere Handwerkerbonus galt für Handwerksleistungen, nicht für Räumungen.

Steuerliche Fragen klärt Ihre Steuerberatung. Wir stellen die Rechnung so aus, dass sie dort verwendbar ist: Leistung, Objekt, Datum, Umsatzsteuer getrennt.

Häufige Fragen

Bekomme ich eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer?

Ja, immer. Auf Wunsch mit Positionsliste je Raum und getrenntem Ausweis der Entsorgung.

Zur Leistung

Entrümpelung in Wien und Umgebung · Preise · Ablauf

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