Was ist bei einer Entrümpelung rechtlich zu beachten?
Stand: 10.09.2026
Kurz: Drei Dinge: Sie müssen verfügungsberechtigt sein (eigene Wohnung, Vollmacht, Erbe nach Freigabe, Vermieter nach Mietende). Der Abfall muss nachweislich an befugte Sammler gehen, dafür haften Sie mit. Und fremde Sachen dürfen nicht entsorgt werden, auch nicht die eines ausgezogenen Mieters ohne Frist.
01 442 09 71 · Besichtigung kostenlos · Festpreis schriftlich in 24 Stunden · Entsorgungsnachweis bei jedem Auftrag
Verfügungsberechtigung. Wer räumen lässt, muss das dürfen. Eigene Wohnung: ja. Wohnung eines Angehörigen: nur mit Vollmacht oder als Erwachsenenvertreter. Verlassenschaft: nach Freigabe durch den Gerichtskommissär. Mietwohnung als Vermieter: erst nach Ende des Mietverhältnisses, nie während. Wer ohne Berechtigung räumt, riskiert Schadenersatz und Strafverfolgung.
Abfallwirtschaftsgesetz. Abfall ist an befugte Sammler zu übergeben. Der Auftraggeber haftet mit, wenn der Betrieb illegal entsorgt. Deshalb gehört der Entsorgungsnachweis zu jedem Auftrag; er ist Ihre Absicherung. Gefährliche Abfälle (Farben, Öle, Batterien, Elektrogeräte) müssen getrennt werden.
Zurückgelassene Sachen. Was ein Mieter beim Auszug zurücklässt, gehört ihm weiterhin. Der Vermieter muss ihn auffordern, eine Frist setzen und Gegenstände mit erkennbarem Wert aufbewahren. Erst dann darf entsorgt werden. Dokumentieren Sie mit Fotos und Verzeichnis.
Fundstücke. Bargeld, Schmuck, Dokumente und Datenträger, die bei einer Räumung auftauchen, gehören dem Berechtigten, nicht dem Räumungsbetrieb. Wir übergeben sie gegen Protokoll.
Datenschutz. Akten, Festplatten und Handys enthalten Daten Dritter. Sie dürfen nicht einfach in den Container. Bei gewerblichen Räumungen ist Vernichtung mit Protokoll Pflicht.
Häufige Fragen
Darf ich die Wohnung meines Vaters räumen lassen?
Zu Lebzeiten nur mit seiner Zustimmung oder als Erwachsenenvertreter. Nach seinem Tod erst nach Freigabe durch den Gerichtskommissär.
Hafte ich, wenn der Entrümpler den Müll illegal ablagert?
Nach Abfallwirtschaftsgesetz ja, als Auftraggeber. Beauftragen Sie nur Betriebe mit Entsorgungsnachweis und nehmen Sie ihn zu den Akten.
Zur Leistung
Entrümpelung in Wien und Umgebung · Preise · Ablauf
Weitere Fragen dazu
Was kostet eine Entrümpelung in Wien? · Kann man eine Entrümpelung von der Steuer absetzen?
Überblick: Alle Ratgeber
Waffen und Munition in einer Räumung
In Nachlässen und alten Beständen taucht regelmäßig auf, wofür eigene Regeln gelten. Waffen und Munition gehören dazu. Wir nehmen sie nicht mit, wir transportieren sie nicht und wir entsorgen sie nicht. Findet sich bei einer Räumung eine Waffe, bleibt sie an Ort und Stelle, der Raum wird gesichert und wir verständigen Sie, bei einer Verlassenschaft zusätzlich den Gerichtskommissär. Was mit einer geerbten Waffe geschehen darf, ob behalten, übertragen oder abgegeben, entscheidet die Waffenbehörde. Zuständig ist in Wien die Landespolizeidirektion Wien; die nächste Polizeiinspektion nimmt eine Waffe entgegen und sagt Ihnen, was für Ihren Fall gilt. Diese Auskunft holen Sie dort ein, nicht bei einem Räumungsbetrieb. Dasselbe gilt für Munition, Pyrotechnik und Signalmittel: kein Container, keine Mistplatzfahrt. Was mit Bargeld, Sparbüchern und Urkunden geschieht, steht unter Fundstücke bei der Räumung.
Keller, Gang, Dachboden: wer beauftragt, wer zahlt
Aus Wohnhausanlagen kommt die Frage, ob die Hausverwaltung Kellergänge, Fahrradräume und Dachböden räumen lassen und die Kosten auf alle Mieter umlegen darf. Für die Räumung selbst ändert der Ort nichts: Auch was im Gang steht, gehört jemandem, und es gilt dieselbe Regel wie oben für zurückgelassene Sachen. Fremde Abteile und Allgemeinflächen räumen wir erst, wenn die Verwaltung beauftragt oder zustimmt und die Nutzer aufgefordert wurden, ihr Eigentum zu holen. Üblich dafür ist ein Aushang mit Frist. Geräumt wird danach, mit Foto je Abteil. Ob die Kosten in die Hausabrechnung dürfen, ist eine Frage der Abrechnung, nicht der Räumung. Das klären Sie mit der Hausverwaltung; bleibt es strittig, ist die Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten der Stadt Wien (MA 50) die Anlaufstelle. Wir liefern dafür, was sich später belegen lassen muss: Fotodokumentation, Übergabeprotokoll, Entsorgungsnachweis. Der Ablauf für ganze Anlagen steht unter Räumungen für Hausverwaltungen.
Wann ein anderer zuständig ist
Wer den eigenen Haushalt räumt, wenig Menge hat und Zeit mitbringt, kommt ohne Betrieb aus. Wiener Privathaushalte bringen Sperrmüll kostenlos zum Mistplatz, die Grenzen dafür stehen unter Sperrmüll in Wien.
Ist die eigentliche Frage eine rechtliche, brauchen Sie zuerst jemand anderen. Streit unter Miterben, eine fehlende Freigabe, ein noch nicht vollstreckbarer Räumungstitel, eine ausgeschlagene Erbschaft: Das klären Gerichtskommissär, Rechtsanwalt oder Gericht. Wir beraten dazu nicht und beginnen erst, wenn die Berechtigung geklärt ist. Ein Betrieb, der am Telefon sagt, das gehe schon irgendwie, ist das falsche Gegenüber.
Soll nur gereinigt werden, ohne Räumung, sind wir ebenfalls nicht der richtige Betrieb. Reinigung führen wir nicht selbst aus. Wir koordinieren befugte Partnerbetriebe, und das nur zusammen mit einer Räumung.
Verwandte Seiten
Weiterlesen
- Was muss eine Hausverwaltung nach einer Delogierung dokumentieren?
- Was kostet eine Delogierung?
- Entrümpelung gegen Ankauf
- Was kostet eine Entrümpelung in Wien?
- Kann man eine Entrümpelung von der Steuer absetzen?
- Was steht in einem Entsorgungsnachweis?
- Braucht man den Nachweis bei einer Verlassenschaft?
- Entsorgungsnachweis
