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Wer haftet für illegal abgelagerten Müll auf dem Grundstück?

Kurz: Zunächst der Verursacher, wenn er feststellbar ist. Ist er es nicht, hält sich die Behörde an den Grundeigentümer, der die Ablagerung geduldet oder nicht verhindert hat. Der Eigentümer muss beseitigen lassen und kann die Kosten beim Verursacher einklagen, wenn er ihn findet.

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Nach Abfallwirtschaftsgesetz kann die Behörde die Beseitigung dem Verursacher auftragen. Wenn der nicht bekannt ist oder nicht zahlt, dem Liegenschaftseigentümer, sofern er der Ablagerung zugestimmt oder sie geduldet hat oder zumutbare Abwehrmaßnahmen unterlassen hat. In der Praxis trifft es den Eigentümer.

Was Sie tun sollten. Ablagerung dokumentieren (Fotos, Datum, Umfang), bei der Polizei oder Gemeinde anzeigen, beseitigen lassen mit Entsorgungsnachweis. Der Nachweis belegt gegenüber der Behörde, dass Sie ordnungsgemäß entsorgt haben, und ist Grundlage für Schadenersatzforderungen.

Bei wiederholter Ablagerung. Zaun, Beleuchtung, Kamera mit Hinweis, Sperren der Zufahrt. Die Behörde erwartet zumutbare Abwehrmaßnahmen, sonst wird die Duldung unterstellt.

Gewerbliche Mengen. Bei Bauschutt, Reifen oder Chemikalien in größerer Menge ist die Bezirksverwaltungsbehörde zuständig, in Wien die MA 22. Die Beseitigung braucht dann einen Entsorger mit entsprechender Berechtigung.

Häufige Fragen

Muss ich fremden Müll auf meinem Grundstück selbst zahlen?

Wenn der Verursacher nicht feststellbar ist, in der Regel ja. Sie können die Kosten beim Verursacher einklagen, wenn Sie ihn finden.

Ist die Dokumentation behördlich verwendbar?

Ja. Fotos vor und nach, Mengenerfassung, Entsorgungsnachweis mit Schlüsselnummern. So wie Behörden es verlangen.

Zur Leistung

Beseitigung illegaler Müllablagerung in Wien und Umgebung · Preise · Ablauf

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