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Was muss eine Hausverwaltung nach einer Delogierung dokumentieren?

Stand: 10.09.2026

Kurz: In den Akt gehören vier Unterlagen: das Räumungsprotokoll des Gerichtsvollziehers, das Verzeichnis der geräumten Gegenstände mit Fotos, der Beleg über die Verwahrung und der Entsorgungsnachweis für alles, was entsorgt wurde. Dazu kommt die Übergabe der Wohnung mit Schlüsselprotokoll.

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Die vier Unterlagen

UnterlageWer sie erstelltWas sie festhält
RäumungsprotokollGerichtsvollzieherTermin, Anwesende, Öffnung, Übergabe der Wohnung
Verzeichnis mit FotosRäumungsbetriebWelche Gegenstände geräumt wurden und in welchem Zustand
VerwahrungsbelegRäumungsbetrieb oder VerwahrerWas verwahrt wird, seit wann, zu welchen Kosten
EntsorgungsnachweisRäumungsbetriebAbfallart mit Schlüsselnummer, Menge, Übernehmer, Datum

Verwahrung und Entsorgung trennen

Bei einer Räumungsexekution wird nicht alles entsorgt. Was der Verpflichtete nicht selbst mitnimmt, wird nach der Exekutionsordnung verwahrt, damit er es später abholen kann. Offensichtlich wertlose Gegenstände werden nach Anweisung des Gerichtsvollziehers entsorgt.

Diese Trennung muss in den Unterlagen sichtbar sein. Sonst steht später die Behauptung im Raum, verwahrungspflichtige Habe sei im Container gelandet. Das Verzeichnis mit Fotos und der Entsorgungsnachweis beantworten diese Frage gemeinsam: das eine zeigt, was da war, das andere, was weggebracht wurde.

Übergabe der Wohnung

Der Gerichtsvollzieher übergibt die Wohnung dem Vermieter, in der Regel gegen Protokoll. Die Schlüssel werden übernommen und dokumentiert. Für die Hausverwaltung ist das der Zeitpunkt, an dem Zustand und Schäden festgehalten werden sollten, mit Fotos und Datum, weil sich daran spätere Ansprüche entscheiden.

Fristen im Blick behalten

Verwahrte Gegenstände werden nicht dauerhaft aufbewahrt. Nach Ablauf der Frist werden sie verwertet oder entsorgt. Auch dieser Schritt gehört dokumentiert, sonst fehlt am Ende der Beleg für den Abschluss.

Was das kostet

Die Begleitung einer Räumungsexekution mit Verzeichnis, Fotos und Protokoll bieten wir ab 1.890 € an. Die Verwahrung geräumter Habe kostet ab 149 € je angefangenem Monat. Gerichts- und Vollzugsgebühren kommen dazu. Der Entsorgungsnachweis ist ohne Aufpreis dabei. Der Festpreis folgt auf eine kostenlose Besichtigung und gilt für den besichtigten Umfang.

Aus unserer Erhebung vom September 2026: Von 22 Wiener Räumungsbetrieben nennen 3 die Räumung nach Delogierung überhaupt als Leistung und 3 einen Entsorgungsnachweis. Grundlage sind die öffentlich zugänglichen Angaben auf ihren Websites.

Häufige Fragen

Muss die Hausverwaltung das Verzeichnis selbst führen? Nein, es entsteht bei der Räumung. Sie sollte es aber anfordern und im Akt behalten.

Wie lange sind die Unterlagen aufzubewahren? Solange Ansprüche des Verpflichteten, des Nachmieters oder der Behörde möglich sind. Im Zweifel entscheidet das die Rechtsvertretung.

Wer trägt die Kosten der Räumung? Zunächst der betreibende Gläubiger, also meist der Vermieter. Der Ersatzanspruch gegen den Verpflichteten bleibt bestehen, ist aber oft nicht einbringlich.

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