Was passiert bei einer Delogierung am Räumungstag?
Kurz: Der Gerichtsvollzieher erscheint zum angekündigten Termin, öffnet nötigenfalls mit Schlosser, die Räumungsfirma räumt aus, verzeichnet die Gegenstände, übergibt sie dem Verpflichteten oder verwahrt sie. Die Schlüssel bekommt der Vermieter. Der Vorgang dauert wenige Stunden.
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Vorher. Der Termin wird dem Verpflichteten schriftlich angekündigt. In Wien wird die Wohnungssicherung informiert, die versucht, Obdachlosigkeit zu verhindern.
Am Termin. Gerichtsvollzieher, Vermieter oder Vertreter, Räumungsfirma, bei Bedarf Schlosser und Polizei. Wird nicht geöffnet, wird geöffnet.
Räumung. Wir tragen aus, was in der Wohnung ist. Ist der Verpflichtete anwesend, nimmt er mit, was er tragen kann. Der Rest wird verzeichnet, mit Fotos, und in die Verwahrung gebracht. Offensichtlich wertlose Gegenstände werden nach Anweisung des Gerichtsvollziehers entsorgt.
Übergabe. Der Gerichtsvollzieher übergibt die Wohnung dem Vermieter. Wir liefern Verzeichnis, Fotos, Protokoll und den Entsorgungsnachweis für das, was entsorgt wurde.
Danach. Der Verpflichtete kann seine Sachen aus der Verwahrung abholen, gegen Kostenersatz. Nach Ablauf der Frist wird verwertet oder entsorgt.
Es ist ein belastender Vorgang für alle Beteiligten. Wir führen ihn sachlich, ohne Kommentar und so schnell aus, wie es die Vorschrift erlaubt.
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