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Für welche Stoffe brauchen Sie einen eigenen Entsorgungsnachweis?

Stand: 10.09.2026

Kurz: Die üblichen Problemstoffe aus einer Wohnung, also Farben, Lacke, Batterien, Leuchtstoffröhren und Elektroaltgeräte, brauchen keinen eigenen Nachweis. Sie stehen mit Schlüsselnummer im Entsorgungsnachweis der Räumung. Einen eigenen Beleg brauchen fünf Gruppen, weil sie ein Fachbetrieb mit eigener Berechtigung übernimmt: Asbest, Heizöltank, Kältemittel aus fest verbauten Anlagen, Senkgrube und Nachtspeicheröfen mit Asbestverdacht.

01 442 09 71 · Besichtigung kostenlos · Festpreis schriftlich in 24 Stunden · Entsorgungsnachweis bei jedem Auftrag

Was der Nachweis der Räumung schon abdeckt

Was als Gebinde oder Gerät aus der Wohnung getragen wird, erfassen wir getrennt und übergeben es an befugte Sammler. Die Abfallart steht mit ihrer Schlüsselnummer nach der Abfallverzeichnisverordnung auf dem Beleg, bei gefährlichen Abfällen kommt der Begleitschein dazu.

Elektroschrott ist der häufigste Irrtum. Elektroaltgeräte gehen über das Sammelsystem an befugte Übernehmer. Das kostet nichts, der Übernahmebeleg gehört zum Nachweis, ein eigenes Formular gibt es nicht. Sondermüll weisen wir zur Transparenz getrennt aus, ab 39 € je Gebinde, im Festpreis enthalten. Was ein Nachweis enthalten muss, steht im Ratgeber zum Inhalt.

Fünf Gruppen mit eigenem Beleg

StoffWer ihn übernimmtWelcher Beleg entsteht
Asbestzement, Eternit, asbesthaltige DämmungFachbetrieb für AsbestsanierungEigener Übernahmebeleg mit Schlüsselnummer
Heizöltank, Restöl, ÖlschlammTankfachbetriebBeleg über Entleerung, Reinigung und Übernahme des Öls
Kältemittel aus fest verbauten AnlagenKälteanlagentechnikerBestätigung über Art und Menge des entnommenen Mittels
Senkgrube, Sickergrube, FettabscheiderKanalräumungsunternehmenBeleg über Menge und Übernahme
Nachtspeicheröfen mit AsbestverdachtFachbetrieb für Demontage und AsbestDemontageprotokoll und Übernahmebeleg

Druckgasflaschen sind ein Sonderfall. Wir erfassen sie getrennt, Pfand- und Leihflaschen gehen aber an den Händler zurück. Der Beleg dafür ist eine Rücknahmebestätigung, kein Entsorgungsnachweis.

Heben Sie den Beleg über den Heizöltank auf. Wenn Sie eine Förderung für den Heizungstausch beantragen, fragen Sie bei der Förderstelle nach, welche Unterlagen sie verlangt.

Beim Kältemittel entscheidet die Bauart. Ein Haushaltskühlschrank geht ungeöffnet über das Sammelsystem. Bei Split-Klimagerät, Wärmepumpe oder Kühlvitrine entnimmt der Techniker das Mittel vor dem Ausbau, erst danach ist das Gerät ein gewöhnliches Altgerät.

Bei Nachtspeicheröfen hilft kein Hinsehen. Notieren Sie Typenbezeichnung und Baujahr vom Typenschild für den Fachbetrieb, sonst bringt nur eine Probe Sicherheit. Solange das offen ist, bleibt das Gerät stehen. Dasselbe gilt für alte Dämmung und Mineralwolle.

Für Kleinmengen aus einem Wiener Haushalt gelten am Mistplatz eigene Grenzen, etwa für Asbestzement. Die Bedingungen stehen in den Regeln der MA 48, zusammengefasst im Ratgeber zum Sperrmüll.

Was wir selbst tun und was nicht

Wir sammeln Abfall aus Räumungen und übergeben ihn an befugte Übernehmer, mit EDM-Personennummer und Nachweis bei jedem Auftrag. Was eine eigene Berechtigung verlangt, führen wir nicht selbst aus: Asbest, Tank, Kältemittel, Senkgrube.

Bei der kostenlosen Besichtigung sagen wir, was davon im Objekt ist, benennen den nötigen Fachbetrieb und stimmen den Termin ab. Der Beleg lautet auf den Auftraggeber und gehört zu Ihren Unterlagen.

Von 22 im September 2026 erhobenen Wiener Räumungsbetrieben nennen 3 einen Entsorgungsnachweis, EDM oder das Abfallwirtschaftsgesetz. Methode und Zahlen: Studie zum Entsorgungsnachweis.

Wann Sie uns dafür nicht brauchen

Wenn nur der Tank aus dem Keller soll oder nur die Senkgrube entleert gehört, ohne Räumung ringsum, sind wir der falsche Anruf. Rufen Sie den Fachbetrieb direkt an, das spart einen Zwischenschritt.

Kleinmengen aus dem eigenen Wiener Haushalt bringen Sie kostenlos zur Problemstoffstelle am Mistplatz. Einen Nachweis bekommen Sie dort nicht und brauchen für den eigenen Haushalt auch keinen. Sobald Sie für jemand anderen räumen, bei Verlassenschaft, Mieterwechsel oder Auftrag der Hausverwaltung, reicht das nicht mehr. Wer dann in der Pflicht ist, erklärt der Ratgeber zur Haftung.

Wo es um Auflagen der Behörde oder Streit mit Voreigentümern geht, sind Gemeinde, Baubehörde oder Rechtsanwalt zuständig, nicht der Räumungsbetrieb.

Häufige Fragen

Gibt es ein Formular für den Nachweis? Nein. Der Nachweis besteht aus den Liefer- und Begleitscheinen der Übernehmer, nicht aus einem Vordruck.

Brauchen nicht gefährliche Abfälle einen eigenen Nachweis? Nein. Sperrmüll, Altholz und Metall stehen mit Menge und Abfallart auf demselben Nachweis. Getrennt belegt wird, was ein eigener Fachbetrieb übernommen hat.

Steht die Arbeit des Fachbetriebs im Festpreis? Nur wenn sie bei der Besichtigung erfasst und im Angebot ausgewiesen ist. Sonst rechnet der Fachbetrieb getrennt ab. Am Festpreis für die Räumung ändert das nichts.

Was im Keller anfällt, steht auf der Seite Kellerentrümpelung, ab 590 € für ein Abteil bis 15 m². Für Werkstatt und Lager mit Altöl, Batterien und Druckgasflaschen: Werkstatt- und Lagerräumung, ab 2.400 € für bis zu 150 m².

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