Braucht man den Nachweis bei einer Verlassenschaft?
Stand: 10.09.2026
Kurz: Vorgeschrieben ist er den Erben nicht, gebraucht wird er trotzdem. Die Räumung ist eine Nachlassverbindlichkeit, und der Entsorgungsnachweis belegt dem Gerichtskommissär, den Miterben und den Gläubigern, was mit dem Inhalt der Wohnung geschehen ist.
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Warum der Beleg gerade hier zählt
Eine Verlassenschaftsräumung wird selten von einer einzigen Person entschieden. Beteiligt sind mehrere Erben, oft ein Notar als Gerichtskommissär, manchmal ein Verlassenschaftskurator, dazu der Vermieter, der die Wohnung zurückhaben will.
Nach der Räumung steht regelmäßig dieselbe Frage im Raum, nämlich ob nicht doch etwas Wertvolles im Container gelandet ist. Ohne Unterlagen lässt sich darauf nur mit einer Behauptung antworten. Mit Entsorgungsnachweis, Übergabeprotokoll und Fotodokumentation lässt sich zeigen, welche Mengen welcher Abfallart an welchen Übernehmer gegangen sind.
Was in die Verlassenschaftsabhandlung gehört
- Die Rechnung der Räumung, weil die Kosten als Nachlassverbindlichkeit vom Nachlass zu tragen sind und die Aktiva mindern.
- Der Entsorgungsnachweis als Beleg dazu, dass die verrechnete Menge auch entsorgt wurde.
- Die schriftliche Bewertung von verwertbarem Inventar, wenn etwas angerechnet wurde.
- Das Übergabeprotokoll mit Fotos vom Zustand vor und nach der Räumung.
Vor der Räumung: die Freigabe
Bis zur Einantwortung dürfen Erben den Nachlass verwalten, aber nicht darüber verfügen. Eine vollständige Räumung ist eine Verfügung. Wir stimmen den Termin deshalb mit dem Gerichtskommissär ab und räumen erst, wenn die Freigabe vorliegt.
Dokumente, Sparbücher, Schmuck und alles, was nach Vermögen aussieht, gehen an den Gerichtskommissär, nicht in den Container. Das wird im Protokoll festgehalten.
Wertanrechnung statt Ankauf
Verwertbares Inventar bewerten wir schriftlich und rechnen es gegen den Räumungspreis. Die Gegenrechnung steht auf der Rechnung, damit sie in der Abhandlung nachvollziehbar bleibt. Erfahrungsgemäß bewegt sich die Anrechnung zwischen 5 und 20 Prozent des Räumungspreises. Eine pauschale Zusage, dass eine Räumung durch Ankauf kostenlos wird, geben wir nicht.
Zum Vergleich aus unserer Erhebung vom September 2026: Von 22 Wiener Räumungsbetrieben werben 12 mit Ankauf oder Wertanrechnung, meist ohne jede Zahl. 19 von 22 nennen Verlassenschaften als Leistung, 3 von 22 einen Entsorgungsnachweis. Grundlage sind die öffentlich zugänglichen Angaben auf ihren Websites.
Was die Räumung kostet
Eine normal eingerichtete Wohnung mit ein bis zwei Zimmern räumen wir ab 1.490 €, mit drei bis vier Zimmern ab 2.490 €. Der Festpreis folgt auf eine kostenlose Besichtigung und gilt für den besichtigten Umfang. Der Entsorgungsnachweis ist ohne Aufpreis enthalten.
Häufige Fragen
Verlangt das Gericht den Nachweis? In der Regel nicht von sich aus. Er hilft, wenn Miterben, Gläubiger oder das Finanzamt die Kosten hinterfragen.
Wer zahlt die Räumung? Der Nachlass. Reicht er nicht, hängt es davon ab, wer den Auftrag erteilt hat.
Und wenn die Erben zerstritten sind? Dann sollte die Räumung erst nach Abstimmung mit dem Gerichtskommissär erfolgen. Die Dokumentation schützt beide Seiten.
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