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Was passiert mit Bargeld, Sparbüchern und Dokumenten, die gefunden werden?

Stand: 10.09.2026

Kurz: Bargeld, Sparbücher, Schmuck und Urkunden werden nicht entsorgt und nicht angekauft, sondern gesondert gesammelt und in ein Übergabeprotokoll eingetragen. Bargeld, Sparbücher und Schmuck gehen gegen Unterschrift an den Gerichtskommissär, Fotos und Unterlagen an die Angehörigen oder ebenfalls an ihn.

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Bargeld, Sparbücher, Schmuck und Urkunden werden bei einer Räumung nicht entsorgt und nicht angekauft. Sie werden gesondert gesammelt, einzeln in ein Übergabeprotokoll eingetragen und gegen Unterschrift übergeben. Bargeld, Sparbücher und Schmuck gehen an den Gerichtskommissär, weil sie zur Verlassenschaft gehören. Fotos, Andenken und persönliche Unterlagen übergeben wir an die Angehörigen oder ebenfalls an den Kommissär, je nachdem, was mit ihm vereinbart ist.

Warum Fundstücke nicht in die Wertanrechnung fallen

Angerechnet wird nur Einrichtung, die verwertbar ist, und zwar schriftlich bewertet vor der Räumung. Fundstücke sind davon getrennt. Sie werden übergeben, nicht bewertet und nicht gekauft. Wie die Anrechnung von Möbeln funktioniert, steht im Ratgeber zu Entrümpelung gegen Ankauf.

Was in das Übergabeprotokoll kommt

Ist niemand vor Ort, was bei Verlassenschaften der Normalfall ist, kommen die Fundstücke in verschlossene Behälter und bleiben zusammen. Übergeben wird am Ende der Räumung, an Sie oder an den Gerichtskommissär.

Die häufigsten Fundstücke

FundstückWas wir tunWohin es geht
BargeldBetrag zu zweit zählen, ins Protokoll eintragenGerichtskommissär
Sparbuch, auch mit LosungswortInstitut und Nummer ins ProtokollGerichtskommissär
Schmuck, Uhren, MünzenEinzeln beschreiben und fotografierenGerichtskommissär
Urkunden, Verträge, Polizzen, KontoauszügeGesondert sammeln, nicht sortierenErben oder Gerichtskommissär
Testament oder handschriftliche AnordnungNicht öffnen, nicht kopierenGerichtskommissär
Fotos, Briefe, AndenkenVollständig in KartonsAngehörige
Fahrzeugpapiere und SchlüsselWie Dokumente, ins ProtokollGerichtskommissär
Handy, Laptop, DatenträgerNicht öffnen, nichts löschenErben oder Gerichtskommissär

Sparbuch mit Losungswort

Für unsere Arbeit macht ein Losungswort keinen Unterschied. Das Sparbuch kommt mit Institut und Nummer ins Protokoll und geht an den Gerichtskommissär, auch wenn jemand das Wort kennt. Für eine Auszahlung verlangt die Bank den Nachweis der Berechtigung. Wer wann über das Guthaben verfügen darf, wird im Verlassenschaftsverfahren geklärt. Fragen Sie dazu den Gerichtskommissär oder einen Rechtsanwalt, nicht uns.

Fehlt ein Sparbuch, von dem die Familie weiß, melden Sie das dem Gerichtskommissär. Welche Konten und Guthaben zur Verlassenschaft gehören, wird im Verfahren erhoben. Genau deshalb tragen wir jedes gefundene Sparbuch ein, bevor es die Wohnung verlässt.

Ein Fahrzeug in der Verlassenschaft

Ein Auto gehört zur Verlassenschaft. Wir räumen es nicht mit, wir bewegen es nicht und wir verwerten es nicht. Typenschein, Zulassungsschein und Schlüssel behandeln wir wie alle Dokumente und tragen sie ins Protokoll ein. Schätzgutachten erstellen wir keine, weder für ein Fahrzeug noch für Einrichtung. Welchen Wertnachweis das Verfahren verlangt, sagt Ihnen der Gerichtskommissär.

Wann Sie uns dafür nicht brauchen

Der sicherste Weg ist, dass Sie Wertsachen und Unterlagen vor dem Räumungstermin selbst herausnehmen. Wer die Wohnung in Ruhe durchgehen kann, sollte das tun. Wir sagen bei der Besichtigung, welche Stellen wir erfahrungsgemäß prüfen, etwa Bücher, Wäsche, Küchendosen und die Rückseiten von Bildern.

Geht es nur darum, Unterlagen zu finden, und die Wohnung bleibt bestehen, brauchen Sie keine Räumung. Dafür genügt ein Nachmittag mit einem Karton. Geräumt wird ohnehin erst, wenn die Freigabe vorliegt. Was das bedeutet, steht unter Wann darf eine Verlassenschaftswohnung geräumt werden.

Zur Leistung

Den Ablauf vom ersten Anruf bis zur Übergabe beschreibt der Ratgeber zur Räumung einer Verlassenschaft. Preise, Freigabe und Wertanrechnung stehen auf der Seite Verlassenschaft räumen. Eine Wohnung mit drei bis vier Zimmern bis 90 m² räumen wir ab 2.490 €. Übergabeprotokoll und Entsorgungsnachweis gehören zu jedem Auftrag.

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