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Wo melden Sie illegal abgelagerten Müll in Wien und Umgebung?

Stand: 10.09.2026

Kurz: In Wien melden Sie illegal abgelagerten Müll auf öffentlichem Grund am schnellsten über die Meldeplattform der Stadt Wien, Sag's Wien. Auf Straße, Gehsteig und bei der Wertstoffinsel ist die MA 48 zuständig, im Umland zuerst das Gemeinde- oder Stadtamt und bei großen Mengen oder Gefahrstoffen die Bezirkshauptmannschaft.

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In Wien: die MA 48

Für Müll auf öffentlichem Grund in Wien ist die MA 48 die erste Adresse: Straße, Gehsteig, Grünstreifen am Fahrbahnrand und das Umfeld einer Wertstoffinsel. Der schnellste Weg ist die Meldeplattform der Stadt Wien, Sag's Wien, als App oder als Formular im Web. Sie geben Ort, Foto und eine kurze Beschreibung ein. Alternativ erreichen Sie das Servicetelefon der MA 48 über wien.gv.at.

Sie müssen nicht wissen, welche Dienststelle am Ende zuständig ist. Liegt der Müll in einem Park, auf einer Grünfläche oder im Wald der Stadt, wird die Meldung intern weitergeleitet. Geht es um große Mengen Bauschutt, um Reifen oder um Chemikalien, führt das Verfahren nach dem Abfallwirtschaftsgesetz in Wien die MA 22.

Im Umland: das Gemeindeamt

Außerhalb Wiens melden Sie zuerst im Gemeinde- oder Stadtamt, meist beim Bauhof. Bei großen Mengen oder gefährlichen Abfällen übernimmt die Bezirkshauptmannschaft. Ein Anruf im Amt führt dort meist schneller zum Ziel als die Suche nach einem Formular. In einer eigenen Erhebung von 320 Gemeinden im Umkreis von 50 Kilometern um Wien, Stand September 2026, hatten 52 gar keine Website und weitere 20 waren nicht erreichbar. Nur 129 nannten online überhaupt eine Sammelstelle.

Wo der Müll liegtZuständigMeldeweg
Straße, Gehsteig, Wertstoffinsel in WienMA 48Sag's Wien, App oder Webformular
Park, Grünfläche oder Wald in WienDienststelle der Stadt WienSag's Wien, wird weitergeleitet
Große Menge oder Gefahrstoff in WienMA 22über wien.gv.at
Gemeindestraße, Feldweg, Wald im UmlandGemeinde- oder StadtamtAnruf im Amt
Große Menge oder Gefahrstoff im UmlandBezirkshauptmannschaftschriftlich mit Fotos
Autobahn oder SchnellstraßeStraßenerhalter, meist ASFINAGServicenummer des Erhalters
Beobachtete Tat, Kennzeichen bekanntPolizeinächste Polizeidienststelle

Was die Behörde von Ihnen braucht

Wühlen Sie den Müll nicht durch. In Säcken können Glas, Spritzen und offene Gebinde stecken. Werden Adressen oder Unterlagen sichtbar, melden Sie das der Behörde und verfolgen es nicht selbst.

Anonym melden

Eine Meldung ist ohne Namen möglich, und für die Entfernung reicht das. Soll ein Verfahren gegen den Verursacher geführt werden, braucht die Behörde in der Regel jemanden, der die Beobachtung bestätigt. Über eine Strafe entscheidet die Behörde, nicht wir. Wer am Ende haftet und was gilt, wenn der Verursacher unbekannt bleibt, steht auf Wer haftet für illegal abgelagerten Müll?. Ob eine Anzeige oder eine Forderung gegen den Verursacher sinnvoll ist, klären Sie mit einem Rechtsanwalt oder direkt bei der Behörde.

Was nach der Meldung passiert

Auf öffentlichem Grund lässt die Stadt oder die Gemeinde den Müll entfernen. Auf Privatgrund tut sie das nicht. Dort bleibt die Beseitigung beim Grundeigentümer, auch wenn er den Müll nicht verursacht hat. Die Meldung ist trotzdem sinnvoll: Sie hält Zeitpunkt und Umfang fest, und ohne Akt gibt es später nichts, worauf sich eine Forderung stützen kann.

Wann Sie uns nicht brauchen

Ein Sack vor dem Haustor, ein Fahrrad im Innenhof, eine Matratze am Gehsteig: Das ist ein Fall für die Meldung, nicht für einen Räumungsbetrieb. Ist es Ihr eigener Sperrmüll, bringen Sie ihn als Wiener Haushalt kostenlos zum Mistplatz, siehe Sperrmüll in Wien. Auch eine einzelne Anhängerladung auf dem eigenen Grundstück erledigen Sie günstiger selbst, solange Sie keinen Nachweis brauchen. Rufen Sie uns, wenn die Menge groß ist, wenn Bauschutt, Reifen oder Chemikalien dabei sind oder wenn Sie eine Dokumentation brauchen, die vor der Behörde hält. Was ein solcher Beleg enthält, steht auf Wer haftet für den Abfall aus einer Räumung?.

Zur Leistung

Beseitigung illegaler Müllablagerung ab 690 €, mit Zustandsdokumentation vor der Beseitigung und Entsorgungsnachweis nach dem Abfallwirtschaftsgesetz mit EDM-Personennummer. Besichtigung kostenlos, Festpreis schriftlich binnen 24 Stunden. Telefon 01 442 09 71, Mo bis Fr 7 bis 18 Uhr, Sa 8 bis 14 Uhr.

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