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Wer zahlt eine Wohnungsauflösung?

Stand: 10.09.2026

Kurz: Wer sie beauftragt: die Bewohnerin oder der Bewohner selbst, bei Todesfall der Nachlass, bei Heimübersiedlung die übersiedelnde Person aus ihrem Vermögen, bei Erwachsenenvertretung mit gerichtlicher Genehmigung. Vermieter zahlen, wenn der Mieter nicht geräumt hat, und holen sich die Kosten von der Kaution.

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Selbst. Wer die eigene Wohnung auflöst, zahlt selbst. Zuschüsse gibt es nicht, außer im Einzelfall über die Sozialhilfe.

Todesfall. Die Auflösung ist Nachlassverbindlichkeit und wird aus dem Nachlass bezahlt, bevor die Erben etwas bekommen. Angebot an den Gerichtskommissär.

Pflegeheim. Aus dem Vermögen der übersiedelnden Person. Angehörige, die beauftragen, tun das als Vertreter mit Vollmacht. Bei gerichtlicher Erwachsenenvertretung genehmigt das Bezirksgericht. Der Pflegeregress auf das Vermögen ist seit 2018 abgeschafft.

Vermieter. Räumt der Mieter nicht, lässt der Vermieter auflösen und rechnet die Kosten gegen die Kaution auf oder klagt sie ein. Dafür braucht er Fotos, Verzeichnis und Rechnung.

Wertanrechnung. Verwertbares Inventar senkt in allen Fällen den Preis. Wir bewerten vor der Räumung und rechnen auf der Rechnung gegen.

Häufige Fragen

Zahlt die Krankenkasse oder das Pflegegeld die Auflösung?

Nein. Pflegegeld ist für Pflege, nicht für Wohnungsauflösung. Es gibt keine Kassenleistung dafür.

Zur Leistung

Wohnungsauflösung in Wien und Umgebung · Preise · Ablauf

Weitere Fragen dazu

Was kostet eine Wohnungsauflösung? · Wie läuft eine Wohnungsauflösung ab? · Was ist bei einer Wohnungsauflösung rechtlich zu beachten?

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Wenn niemand zahlen kann

Im Sozialhilfebezug wird eine Räumung nicht als Regelleistung bezahlt, sondern im Einzelfall entschieden. Zuständig ist in Wien die MA 40, konkret das Sozialzentrum des Wohnbezirks. Außerhalb Wiens fragen Sie bei der Bezirkshauptmannschaft Ihres Bezirks nach der zuständigen Stelle. Zwei Dinge bestimmen den Ablauf. Erstens: Fragen Sie vor der Beauftragung, nicht nach der Rechnung. Zweitens: Die Stelle braucht eine Zahl auf Papier, kein Gespräch. Dafür ist das schriftliche Festpreisangebot da, und es kostet nichts. Entschieden wird von der Behörde, nicht von uns.

Reicht der Nachlass nicht, oder schlagen alle Erben aus, geht es nicht mehr um Zuschüsse, sondern darum, wer überhaupt beauftragen darf. Dazu: Wer darf die Räumung beauftragen, wenn kein Erbe erreichbar ist? und Was kostet die Räumung einer Verlassenschaft?

Gemeindebau, Genossenschaft, mehrere Erben

Bei einer Gemeindewohnung ändert sich an der Zuordnung nichts. Wiener Wohnen räumt nicht auf Kosten des Hauses. Bleibt die Wohnung voll, wird die Räumung verrechnet, und zwar dem Mietverhältnis, also dem Mieter oder dem Nachlass. Dazu kommt ein Posten, den viele übersehen: Einbauküche, Bodenbeläge und andere Einbauten, die der Mieter selbst eingebracht hat, sind bei der Rückgabe in der Regel auf seine Kosten zu entfernen, sofern die Verwaltung sie nicht ausdrücklich übernimmt. Was bleiben darf, klären wir vor dem Termin: Gemeindebauwohnung räumen, Genossenschaftswohnung räumen.

Sind mehrere Erben da, trägt die Kosten der Nachlass, nicht der, der zuerst anpackt. Wer trotzdem in Vorlage geht, sollte das vorher schriftlich festhalten. Ablauf und Dokumentation für alle Beteiligten: Räumung bei Erbengemeinschaft.

Auf wen die Rechnung lautet

Auftraggeber und Zahler sind oft nicht dieselbe Person. Wir stellen die Rechnung auf den Kostenträger aus: auf die vertretene Person, auf die Verlassenschaft zu Handen des Gerichtskommissärs oder auf die Hausverwaltung. Sie weist 20 Prozent Umsatzsteuer getrennt aus und ist damit für Nachlass, Versicherung oder Steuerberatung verwendbar. Fällig wird sie nach der Übergabe, nicht vorher. Niemand muss Geld vorstrecken, bevor die Wohnung leer ist. Zahlungs- und Absagebedingungen stehen unter Ablauf. Ob sich die Kosten steuerlich verwerten lassen, hängt an Ihrer Rolle: Kann man eine Entrümpelung von der Steuer absetzen?

Wann Sie uns nicht brauchen

Eine Garconniere mit wenigen Kartons, ein Auto und zwei freie Samstage: Das schaffen Sie selbst. Haushaltsmengen nimmt der Mistplatz der MA 48 von Wiener Privathaushalten kostenlos an, begrenzt je Anlieferung (Sperrmüll in Wien). Geht es nur um den Transport in eine neue Wohnung und nicht um Entsorgung, sind Sie bei einem Umzugsbetrieb besser aufgehoben. Soll ausschließlich gereinigt werden, ohne dass etwas hinausgetragen wird, wenden Sie sich direkt an einen Reinigungsbetrieb. Wir koordinieren Reinigung nur zusammen mit einer Räumung. Unser Einsatz zahlt sich aus, wenn Menge, Frist, Entfernung oder ein Nachweis für Gericht, Amt oder Hausverwaltung dazukommen.

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