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Wer zahlt die Tatortreinigung?

Kurz: Bei einem Todesfall der Nachlass. Bei Gewaltdelikten in Mietwohnungen oft die Gebäudeversicherung, in Eigentumswohnungen die Haushaltsversicherung, je nach Polizze. Der Vermieter zahlt, wenn niemand sonst zahlt, um die Wohnung wieder vermieten zu können. In Härtefällen hilft die Verbrechensopferhilfe.

01 442 09 71 · Besichtigung kostenlos · Festpreis schriftlich in 24 Stunden · Entsorgungsnachweis bei jedem Auftrag

Es gibt keine gesetzliche Regel, die die Kosten einer Tatortreinigung einer bestimmten Person zuweist. Es gilt: Wer die Wohnung wieder nutzen will, beauftragt und zahlt, und holt sich das Geld bei dem, der es schuldet.

Bei Todesfall ist das der Nachlass. Bei Gewaltdelikten kann der Täter schadenersatzpflichtig sein, was praktisch selten hilft. Versicherungen decken je nach Polizze Reinigung und Sanierung nach Todesfall oder Straftat, oft unter Sonderfällen oder Aufräumkosten. Wir liefern die Dokumentation, die Versicherer verlangen.

Für Opfer und Angehörige gibt es die Verbrechensopferhilfe nach dem Verbrechensopfergesetz, die in bestimmten Fällen auch Kosten übernimmt. Anlaufstelle ist der Weisse Ring.

Was der Versicherer sehen will: die Aktenzahl der Polizei oder den Nachweis der Totenbeschau, Fotos vor und nach der Arbeit, eine Rechnung, die Räumung und Reinigung getrennt ausweist, und den Entsorgungsnachweis für kontaminiertes Material. Wir liefern alle vier Teile. Die Reinigung selbst führt ein befugter Partnerbetrieb für Tatort- und Leichenfundreinigung durch, koordiniert und abgerechnet über uns, und nur zusammen mit der Räumung der Wohnung.

Reinigungsleistungen führen wir nicht selbst aus. Sie erfolgen durch befugte Partnerbetriebe, koordiniert von uns, und nur im Zusammenhang mit einer Räumung.

Zur Leistung

Tatort- und Leichenfundreinigung in Wien und Umgebung · Preise · Ablauf

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Was kostet eine Tatortreinigung?

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