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Wie lange dauert es, bis eine Verlassenschaftswohnung geräumt werden kann?

Stand: 10.09.2026

Kurz: Die Räumung selbst dauert ein bis zwei Tage für eine Wohnung, zwei bis vier für ein Haus. Die Wartezeit davor bestimmt das Verlassenschaftsverfahren: Von der Todesfallaufnahme bis zur Freigabe vergehen meist vier bis zwölf Wochen, bei Streit oder unbekannten Erben deutlich länger.

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Zwei Zeitachsen laufen parallel. Die erste ist das Verfahren beim Gerichtskommissär: Todesfallaufnahme in den ersten Wochen, Erbenermittlung, Erbantrittserklärungen, Inventar, Einantwortung. Einfache Fälle sind in zwei bis drei Monaten abgeschlossen, komplizierte brauchen ein Jahr.

Die zweite ist die Miete. Sie läuft weiter. Deshalb genehmigt der Gerichtskommissär die Räumung häufig vor der Einantwortung, sobald klar ist, wer erbt und dass die Räumung im Interesse des Nachlasses liegt.

Die Räumung selbst: ein bis zwei Tage für eine Wohnung, zwei bis vier für ein Haus, plus Bewertung des Inventars vorab. Termin binnen einer Woche nach Freigabe.

Was Sie beschleunigen können: früh mit dem Gerichtskommissär sprechen, das Angebot vorlegen, Freigabe für die Räumung beantragen. Was Sie nicht beschleunigen können: die Erbenermittlung.

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Wenn der Nachlass klein ist, geht es schneller

Übersteigen die Aktiva 5.000 Euro nicht und gehört keine Liegenschaft dazu, kann die Abhandlung unterbleiben. Dann gibt es keine Einantwortung, auf die Sie warten müssten. Auch Erbantrittserklärungen und Inventar entfallen, und damit der längste Teil der Wartezeit. Den Akt erledigt das Bezirksgericht mit Beschluss, vorbereitet vom Gerichtskommissär. Ob Ihr Fall darunter fällt, klärt der Gerichtskommissär, nicht der Räumungsbetrieb. Wer dann räumen darf, steht unter Wann darf eine Verlassenschaftswohnung geräumt werden?.

Welcher Notar Ihren Akt führt

Oft vergehen Wochen, weil niemand weiß, wen man fragen soll. Zuständig ist das Bezirksgericht, in dessen Sprengel der Verstorbene zuletzt gewohnt hat. In Wien kommen dafür je nach Adresse mehrere Bezirksgerichte in Frage. Welchen Notar das Gericht als Gerichtskommissär beauftragt, ergibt sich aus einer festen Verteilung. Aussuchen kann man ihn nicht.

Halten Sie für den Anruf beim Gericht bereit: Vor- und Familienname, Geburtsdatum, Sterbedatum und die letzte Wohnadresse des Verstorbenen. Damit findet das Gericht den Akt und nennt Ihnen Notar und Aktenzeichen. Sind Erben unbekannt, veröffentlicht das Gericht eine Aufforderung an sie in der Ediktsdatei der Justiz auf edikte.justiz.gv.at. Auch Aufforderungen an Gläubiger stehen dort. Sie können selbst nachsehen, ob ein solches Aufgebot läuft und seit wann.

Woran es liegt, wenn Monate vergehen

Vier Punkte verlängern regelmäßig: Zustellungen an Erben im Ausland, ein Aufgebot bei unbekannten Erben, Streit über Pflichtteil oder Bewertung, und eine Liegenschaft im Nachlass, für die Schätzung und Grundbuch nötig sind. Auf keinen davon haben Sie Einfluss. Melden sich Erben über Monate nicht, bestellt das Gericht häufig einen Verlassenschaftskurator. Wer die Räumung dann wirksam beauftragen darf und welchen Beschluss wir dafür zum Akt nehmen, steht unter Wer darf die Räumung beauftragen, wenn kein Erbe erreichbar ist?.

Wann Sie uns nicht brauchen

Steht die Wohnung im Eigentum, läuft keine Miete gegen Sie. Betriebskosten laufen zwar weiter, der Zeitdruck fehlt aber, und vor der Freigabe räumt ohnehin kein seriöser Betrieb. Geht es um die Schätzung von Möbeln, Schmuck oder Sammlungen für das Inventar, ist das Sache eines Sachverständigen oder eines Auktionshauses, nicht eines Räumungsbetriebs. Tragen Sie Kleinmengen selbst zum Mistplatz, gelten dessen Regeln, unter anderem nur Abfälle aus Wiener Haushalten, nachzulesen unter Sperrmüll in Wien. Und liegt die Wohnung weiter als 50 Kilometer von Wien entfernt, sind Sie mit einem Betrieb vor Ort besser bedient. Unser Einsatzgebiet endet dort.

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