Wie lange dauert es, bis eine Verlassenschaftswohnung geräumt werden kann?
Kurz: Die Räumung selbst dauert ein bis zwei Tage für eine Wohnung, zwei bis vier für ein Haus. Die Wartezeit davor bestimmt das Verlassenschaftsverfahren: Von der Todesfallaufnahme bis zur Freigabe vergehen meist vier bis zwölf Wochen, bei Streit oder unbekannten Erben deutlich länger.
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Zwei Zeitachsen laufen parallel. Die erste ist das Verfahren beim Gerichtskommissär: Todesfallaufnahme in den ersten Wochen, Erbenermittlung, Erbantrittserklärungen, Inventar, Einantwortung. Einfache Fälle sind in zwei bis drei Monaten abgeschlossen, komplizierte brauchen ein Jahr.
Die zweite ist die Miete. Sie läuft weiter. Deshalb genehmigt der Gerichtskommissär die Räumung häufig vor der Einantwortung, sobald klar ist, wer erbt und dass die Räumung im Interesse des Nachlasses liegt.
Die Räumung selbst: ein bis zwei Tage für eine Wohnung, zwei bis vier für ein Haus, plus Bewertung des Inventars vorab. Termin binnen einer Woche nach Freigabe.
Was Sie beschleunigen können: früh mit dem Gerichtskommissär sprechen, das Angebot vorlegen, Freigabe für die Räumung beantragen. Was Sie nicht beschleunigen können: die Erbenermittlung.
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