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Verlassenschaft oder Nachlass: Was ist der Unterschied?

Kurz: In der Sache keiner. Verlassenschaft ist der Begriff des österreichischen Rechts für das gesamte Vermögen eines Verstorbenen bis zur Einantwortung; Nachlass ist das deutsche Wort dafür. Wer in Wien nach Nachlassräumung sucht, meint eine Verlassenschaftsräumung, und für die gelten österreichische Regeln: Gerichtskommissär, Einantwortung, Nachlassverbindlichkeit.

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Die Begriffe

Verlassenschaft ist das Vermögen des Verstorbenen mit allen Rechten und Schulden, vom Todeszeitpunkt bis zur Einantwortung an die Erben. Bis dahin ist sie ein eigenes Rechtssubjekt, der ruhende Nachlass, und gehört noch niemandem.

Nachlass ist dasselbe im deutschen Recht. Das Wort wird auch in Österreich verwendet, etwa in „Nachlassverbindlichkeit“ oder umgangssprachlich in „Nachlassräumung“, ändert aber nichts an der Zuständigkeit: In Österreich gilt das Außerstreitgesetz, das Verfahren führt ein Notar als Gerichtskommissär.

Verlassenschaftsabhandlung ist das gerichtliche Verfahren, Einantwortung der Beschluss, mit dem das Vermögen auf die Erben übergeht, Verlassenschaftskurator ein vom Gericht bestellter Verwalter, wenn Erben unbekannt sind oder nicht handeln.

Was das für die Räumung bedeutet

Bis zur Einantwortung dürfen Erben den Nachlass verwalten, aber nicht darüber verfügen. Eine Räumung ist eine Verfügung. Der Gerichtskommissär kann sie vorab genehmigen, wenn sie im Interesse des Nachlasses liegt, etwa weil Miete läuft. Die Kosten sind Nachlassverbindlichkeit und werden aus dem Vermögen bezahlt, bevor die Erben etwas bekommen.

Dokumente, Sparbücher, Schmuck und Bargeld gehören zur Verlassenschaft und gehen an den Gerichtskommissär, nicht in den Container und nicht an denjenigen, der zufällig vor Ort ist.

Wenn Sie aus Deutschland erben

Deutsche Erben österreichischer Wohnungen erleben zwei Unterschiede: Es gibt keine Erbschaftssteuer in Österreich, und das Verfahren läuft nicht über ein Nachlassgericht mit Erbschein, sondern über den Notar als Gerichtskommissär mit Einantwortungsbeschluss. Für die Räumung heißt das: Freigabe beim Notar holen, dann beauftragen. Wir übernehmen die Abstimmung und räumen ohne Ihre Anwesenheit.

Häufige Fragen

Ist eine Nachlassräumung in Österreich etwas anderes als eine Verlassenschaftsräumung?

Nein. Es ist dieselbe Leistung unter zwei Namen. Auf unseren Seiten verwenden wir das österreichische Wort.

Wer darf die Räumung beauftragen?

Die erbantrittserklärten Erben mit Genehmigung des Gerichtskommissärs, der Verlassenschaftskurator oder nach der Einantwortung die Erben allein. Der Vermieter erst nach Ende des Mietverhältnisses oder mit Genehmigung.

Wer zahlt?

Der Nachlass. Die Räumung ist Nachlassverbindlichkeit. Reicht das Vermögen nicht und schlagen die Erben aus, bleibt die Räumung meist am Vermieter hängen.

Was bei jedem Auftrag dabei ist, ohne Aufpreis

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Von 22 erhobenen Wiener Anbietern nennen nur drei einen Entsorgungsnachweis, nur neun eine Versicherung und keiner eine Deckungssumme. Wir nennen beides, weil Hausverwaltungen und Notare danach auswählen.

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