Wer darf die Räumung beauftragen, wenn kein Erbe erreichbar ist?
Stand: 10.09.2026
Kurz: Solange kein Erbe erreichbar ist und die Abhandlung läuft, kann nur ein vom Bezirksgericht bestellter Verlassenschaftskurator die Räumung wirksam beauftragen. Erste Anlaufstelle bleibt der Notar als Gerichtskommissär, der den Akt führt und die Bestellung anregen kann.
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Solange kein Erbe erreichbar ist und die Verlassenschaftsabhandlung läuft, kann die Räumung nur ein vom Bezirksgericht bestellter Verlassenschaftskurator wirksam beauftragen. Angehörige, Nachbarn oder Bekannte dürfen es nicht, auch nicht mit Schlüssel und guter Absicht. Erste Anlaufstelle ist der Notar, der den Akt als Gerichtskommissär führt. Er kann die Bestellung beim Gericht anregen.
Wer die Verlassenschaft vertritt, solange Erben fehlen
Bis zur Einantwortung gehört die Verlassenschaft niemandem. Vertreten werden muss sie trotzdem, weil Miete, Betriebskosten und Verträge weiterlaufen.
Melden sich Erben und geben sie eine Erbantrittserklärung ab, vertreten sie die Verlassenschaft. Melden sie sich nicht, fehlt diese Vertretung, und das Gericht bestellt einen Kurator. Wie das Verfahren insgesamt abläuft und ab wann geräumt werden darf, steht unter Wann darf eine Verlassenschaftswohnung geräumt werden?.
Wann ein Verlassenschaftskurator bestellt wird
Bestellt wird er vom Bezirksgericht, nicht vom Notar und nicht von Angehörigen. Anregen kann die Bestellung, wer ein Interesse daran hat: der Vermieter, die Hausverwaltung, ein Gläubiger oder der Gerichtskommissär selbst.
Typische Anlässe:
- Die Erben sind unbekannt oder unauffindbar.
- Die Erben leben im Ausland und antworten nicht.
- Alle Erben schlagen die Erbschaft aus.
- Die Erben sind zerstritten, sodass niemand handelt. Dazu: Räumung bei Erbengemeinschaft.
- Die Verlassenschaft muss dringend verwaltet werden, obwohl das Verfahren noch am Anfang steht.
Wer Kurator wird, entscheidet ebenfalls das Gericht. Meist ist es eine rechtskundige Person, oft eine Rechtsanwältin oder ein Notar, manchmal eine geeignete nahestehende Person. Aussuchen kann sich die Rolle niemand.
Was der Kurator darf und was er zusätzlich braucht
Der Kurator verwaltet und sichert die Verlassenschaft. In diesem Rahmen klärt er Konten, kündigt das Mietverhältnis auf, begleicht Rechnungen und erteilt Aufträge. Was er im Einzelnen darf, steht in seinem Bestellungsbeschluss. Er ist dem Gericht verantwortlich und legt Rechnung.
Eine vollständige Räumung geht über die laufende Verwaltung hinaus. Deshalb liegt dem Auftrag meist eine Genehmigung des Gerichts oder eine Abstimmung mit dem Gerichtskommissär zugrunde. Wir fragen danach, bevor wir einen Termin fixieren.
Kosten des Kurators
Die Entschädigung des Kurators bestimmt das Gericht. Sie richtet sich nach Aufwand und Wert der Verlassenschaft und wird aus dem Nachlass bezahlt, so wie das Honorar des Gerichtskommissärs und die Räumungskosten. Feste Sätze nennen wir hier nicht, weil sie im Einzelfall festgesetzt werden. Reicht das Vermögen nicht aus, gelten eigene Regeln. Diese Frage beantworten das Bezirksgericht, der Gerichtskommissär oder ein Rechtsanwalt, nicht wir.
Was wir als Auftragsgrundlage brauchen
| Wer beauftragt | Was wir zum Akt nehmen |
|---|---|
| Erbe nach der Einantwortung | Einantwortungsbeschluss |
| Erbe vor der Einantwortung | Freigabe des Gerichtskommissärs, schriftlich |
| Verlassenschaftskurator | Bestellungsbeschluss des Bezirksgerichts, bei größerem Umfang die gerichtliche Genehmigung |
| Erbengemeinschaft | Vollmacht aller Erben, vor der Einantwortung dazu die Freigabe des Gerichtskommissärs |
| Vermieter bei unterbliebener Abhandlung | Schriftliche Rückmeldung des Gerichtskommissärs, dazu Verzeichnis und Fotos |
Ohne eine dieser Grundlagen räumen wir nicht. Das schützt Sie und uns. Fundstücke wie Dokumente, Sparbücher, Schmuck und Bargeld übergeben wir gegen Protokoll an den Kurator oder den Gerichtskommissär, nicht an denjenigen, der zufällig vor Ort ist.
Wann Sie uns nicht brauchen
Wenn noch gar kein Ansprechpartner feststeht, ist ein Angebot verfrüht. Rufen Sie zuerst beim Bezirksgericht an und fragen Sie, welcher Notar den Akt führt. Das kostet nichts und spart Wochen. Wir können weder eine Kuratorbestellung betreiben noch rechtlich beraten.
Und wenn am Ende nur wenige Kartons übrig bleiben, erledigt das der Kurator oder ein Angehöriger selbst mit einem Transporter und dem Mistplatz. Wir kommen, wenn Menge, Sondermüll oder die Dokumentation für das Verfahren dazukommen. Eine normal eingerichtete Wohnung mit ein bis zwei Zimmern räumen wir ab 1.490 €, mit drei bis vier Zimmern ab 2.490 €, jeweils als Festpreis nach kostenloser Besichtigung.
Mehr zum Ablauf und zu den Unterlagen: Verlassenschaft räumen in Wien und Umgebung. Für Notare und Hausverwaltungen: Räumungen für Hausverwaltungen und Notare.
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